Nicht einlullen lassen
Frankfurter Rundschau (ots) - Die Störaktion der "Querdenker" im Bundestag wird möglicherweise strafrechtliche Folgen haben - für die Eindringlinge, aber auch für die Abgeordneten, die ihnen Zugang zum Parlament verschafft haben. Und das ist gut so. Denn was im Reichstag geschah, erfüllt möglicherweise den Straftatbestand der Nötigung. Und lässt sich nicht als "unzivilisiertes" Verhalten mal eben so entschuldigen, wie AfD-Fraktionschef Alexander Gauland meint. Das ...